Hahn Consult – Versicherung easy, weil du uns am Herzen liegst
Perfekte Vorsorge für frisch Verheiratete – Tipps und Infos bei Hahn Versicherung

Frisch verheiratetes Paar lacht und feiert ihren besonderen Tag, symbolisiert den Beginn eines gemeinsamen Lebens und die Bedeutung einer umfassenden Vorsorge.Traut (ihr) Euch!

Hey, ihr beiden! Es ist einfach großartig, wenn sich zwei Menschen finden und beschließen, ihr Leben miteinander zu teilen. Die Ehe bringt viel Freude, aber auch ein Stück Verantwortung mit sich. Klar, nach der Hochzeit schwirren euch wahrscheinlich noch die ganzen Eindrücke der Feier im Kopf herum und ihr habt tausend andere Dinge zu erledigen. Aber nehmt euch doch einen Moment Zeit, um eure gemeinsame Vorsorgesituation, euren Versicherungsschutz und ein paar grundlegende Regelungen zu überdenken.

Egal ob es um Absicherung im Krankheitsfall, Unfall­ver­si­che­rungen oder eine solide Alters­vorsorge geht – wir helfen euch dabei, den Durchblick zu behalten und alles optimal auf euch abzustimmen.

Gesetzliche Versorgung

Der Gesetzgeber fördert die Ehe

Hey ihr beiden, wusstet ihr, dass der Gesetzgeber die Ehe richtig unterstützt? Als Basis eines klassischen Familienbildes gibt es viele Regelungen, die euch beiden eine gewisse Grundabsicherung bieten. Hier ein Überblick:

Kranken­ver­si­che­rung

Wenn einer von euch in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ist, kann der andere im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden, sofern er/sie keine eigene Krankheitsvorsorge hat. Auch eure Kids können so über euch mitversichert sein. Easy, oder?

Witwen-/Witwerrente

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Altersrente nur an die Person aus, die Beiträge eingezahlt hat und die Wartezeit erfüllt. Im Todesfall bekommt der überlebende Partner eine Witwen- bzw. Witwerrente. Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Beitragseinzahlung.

Kleine Witwen-/Witwerrente

Hier gibt's für max. 24 Monate etwa 25 % der vollen Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. War der Partner bereits Rentenempfänger, wird seine Rente als Basis genommen. Eigenes Einkommen wird dabei berücksichtigt.

Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren, letztes Nettoeinkommen: 1.625 Euro, keine Kinder. Die Witwe verdient als Bürokauffrau 1.500 Euro brutto und bekommt ca. 248 Euro Witwenrente.

Große Witwen-/Witwerrente

Hier sind es 55 % der Berechnungsbasis und die Bezugsdauer ist unbegrenzt. Voraussetzungen: Ihr versorgt ein minderjähriges Kind, seid erwerbsgemindert oder habt das 45. Lebensjahr vollendet. Auch hier werden andere Einkünfte angerechnet.

Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren, letztes Nettoeinkommen: 1.625 Euro, hinterlässt Frau und zwei Kinder. Die Witwe verdient als Bürokauffrau 1.500 Euro brutto und bekommt ca. 545 Euro Witwenrente.

 Wissenswertes

  • Bestand die Ehe bei Tod des Partners weniger als ein Jahr, gibt’s grundsätzlich keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Ausnahme: Kein Verdacht auf eine reine Versorgungsehe (z.B. Unfalltod).
  • Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, kann aber bei Tod des neuen Partners oder Scheidung wieder aufleben.

Macht euch keinen Stress, wir sind für euch da, damit ihr alle Absicherungen und Regelungen easy im Griff habt. Sprecht uns einfach an!

Eigene Vorsorge

Um eure Vorsorge komplett zu machen, braucht ihr Schutz auf verschiedenen Ebenen. Hier ein Überblick, was ihr beachten solltet:

Privathaftpflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Wenn ihr noch keine habt, dann nichts wie los! Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten im Fall eines Rechtsstreits. Niemand will auf sein Recht verzichten, nur weil die Kohle fehlt, oder?

 Gute Nachricht: Bei Ehegatten sind beide in den Familientarifen automatisch mitversichert. Einfach eure bestehenden Verträge auf einen Familientarif umstellen. Habt ihr beide schon Verträge derselben Art, muss einer davon gekündigt werden. Der jüngere Vertrag wird aufgelöst, sobald ihr eine Kopie eurer Heiratsurkunde vorlegt. Easy, oder?

Unfall­ver­si­che­rung

Mit der Eheschließung kommt auch die Verantwortung füreinander. Eine Unfall­ver­si­che­rung hilft euch, wenn durch einen Unfall größere Umbauten oder andere teure Anpassungen notwendig werden. Falls ihr beide schon getrennte Verträge habt, prüft, ob eine Zusammenlegung günstiger ist. Viele Anbieter geben Nachlässe, wenn mehr als eine Person abgesichert wird. Ist noch keine Unfall­ver­si­che­rung vorhanden, wird's höchste Zeit!

Berufs­unfähig­keitsversicherung

Eure Arbeitskraft sichert euren Lebensstandard. Wenn ihr aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten könnt, kann das finanziell belastend sein. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung sichert euch ab und sorgt dafür, dass ihr im Ernstfall eine Ersatzleistung bekommt. Die Rente sollte hoch genug sein, um den Lebensstandard zu halten, und der Vertrag sollte bis zum Rentenalter laufen.

Falls einer von euch schon eine Berufs­unfähig­keitsversicherung hat, überprüft die Höhe der Rente. Passt sie noch zum Nettoeinkommen? Viele Versicherer bieten nach der Eheschließung die Möglichkeit der Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Hinterbliebenenversorgung

Die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente reicht oft nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken, besonders wenn Kinder oder eine Immobilienfinanzierung im Spiel sind. Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung kann helfen. Die Versicherungssumme sollte groß genug sein, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Drei bis fünf Jahresnettogehälter zusätzlich zur größten Position (z. B. offener Finanzierungsbetrag) sind ein guter Richtwert. Auch hier bieten viele Versicherer Nachversicherungsmöglichkeiten an.

Alters­vorsorge

Die gesetzliche Rente wird nicht reichen, um euren Lebensstandard zu halten. Deshalb müsst ihr privat vorsorgen. Je früher ihr anfangt, desto besser! Jeder Ehepartner sollte eine eigene Alters­vorsorge aufbauen, denn Männer und Frauen haben unterschiedliche Lebenserwartungen. Private Rentenverträge haben oft eine Rentengarantiezeit, sodass die Rente nach dem Tod des Versicherten weitergezahlt wird.

Beispiel: Rentenzahlung beginnt mit 67 Jahren, Rentengarantiezeit 15 Jahre. Der Versicherte verstirbt mit 75 Jahren, die Witwe erhält noch sieben Jahre Rente. Danach hört die Zahlung auf.

Wer eine eigene Alters­vorsorge hat, ist unabhängiger davon, dass der Partner alles richtig gemacht hat.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist durch staatliche Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit eine interessante Alters­vorsorge. Gehört einer von euch zum förderfähigen Per­sonenkreis (Angestellte und Beamte), der andere aber nicht (Selbstständige, Rentner), kann der nicht förderfähige Partner über den förderfähigen indirekt Riester-Förderung erhalten. Voraussetzung: Der förderfähige Partner riestert selbst.

Lasst uns das gemeinsam angehen und eure Vorsorge fit machen. Meldet euch einfach bei uns – wir machen das locker, easy und genau passend für euch!


Macht's euch leicht und sprecht mit uns. Wir sorgen dafür, dass ihr eure gemeinsame Zukunft entspannt angehen könnt. Denn bei uns seid ihr in guten Händen – einfach, unkompliziert und auf Augenhöhe.

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass ihr für alles bestens gerüstet seid. Wir freuen uns auf euch!


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